Maître Silvia GEELHAAR
Nach Ihrem Jurastudium an der Universität von Montpellier und den Erwerb der Befähigung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs war Maître Silvia GEELHAAR von 1995 bis 2010 als freie Mitarbeiterin in der Kanzlei für Allgemeinrecht DAUMAS-WILSON in Marseille tätig. Dort konnte sie sich solide Erfahrungen im Privatrecht, und insbesondere auf dem Gebiet des Haftungs- bzw. Schadensersatzrechts aneignen
Bilingual und kompetent im internationalen Privatrecht war und ist Maître GEELHAAR Ansprechperson für die deutschsprachigen Mandanten.
Die Entscheidung sich 2010 mit ihrer Familie in den Cevennen niederzulassen hat Frau GEELHAAR dazu veranlasst im gleichen Jahr die Nachfolge von Maître Paul MORIN in der von ihm mit Maître Odile JOUTARD und Maître Michel QUIMINAL im Jahre 1976 gegründeten Kanzlei anzutreten.
Maître GEELHAAR steht mit kompetentem Rat für die Beantwortung sämtlicher allgemeinrechtlichen Fragen zur Verfügung, insbesondere beschäftigt sie sich mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Schädigung durch Unfälle mit Fremdverschulden jeglicher Art oder durch Bauschäden;
für Fragen in Bezug auf Immobilieneigentum; Vermögensfragen im Familienbereich und Erbrecht. Sie setzt sich für die Opfer von Gewalt und die Verteidigung der Rechte von Kindern ein und gewährleistet Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Straftaten, sei es vor einem Strafgericht oder vor einem Zivilgericht.